Verletzte Fundtiere und herrenlose Tiere in Notsituationen sollten zum Tierarzt gebracht bzw. einer Tierrettung gemeldet werden.
Der behandelnde Tierarzt schreibt eine Fundtieranzeige an die Gemeinde bzw. Stadt und die Kommunen müssen die Erst-/Notfallversorgung der Tiere übernehmen !!!
Das sind Regelungen, die der Landestierschutzverband für den Tierschutz hart erkämpft hat und die in Baden-Württemberg gültig sind!
Nochmal, der Finder trägt keine Kosten! Das sollte dazu beitragen, dass verletzte Tiere nicht einfach liegen gelassen oder am Straßenrand ignoriert werden und einen qualvollen Tod sterben.